Ab dem Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung gilt eine 3-Wochen–Frist. Nur wenn innerhalb von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgereicht eingereicht wird ist die Frist gewahrt. Andernfalls wird die Kündigung wirksam. Selbst wenn diese unbegründet war.
Wir gehen in Vorleistung. Aufgrund Ihrer ersten Angaben berechnen wir für Sie die mögliche Abfindung und geben Ihnen in einem persönlichen und kostenlosen Erstgespräch eine schematische Ersteinschätzung auf Grund der mitgeteilten Informationen. Beauftragen Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen besteht kein Kostenrisiko sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besteht und diese die Deckung zusagt. Diesen Service übernehmen wir für Sie. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben teilen wir Ihnen vor unserer Beauftragung neben den Erfolgsaussichten auch das Kostenrisiko mit.
Mit YouAreFired.de haben Sie Zugriff auf ein Netzwerk erfahrener Anwälte mit hoher Expertise im Arbeitsrecht. Die Partneranwälte stehen Ihnen jederzeit zur Seite – auch außerhalb des Arbeitsrechts.
Kunden von YouAreFired.de setzen auf
YouAreFired.de schaltet für Sie Partneranwälte ein, die Ihre Kündigung prüfen und wenn nötig und beauftragt die Kündigungsschutzklage für Sie einreichen. Oftmals wird bereits außergerichtlich eine Einigung zur Abfindungszahlung erzielt.
Gegenüber dem klassischen Anwalt ist der YouAreFired.de schnell und flexibel.
Für Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung ist unser Service noch einfacher. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Bearbeitung Ihres Falles – erwähnen Sie im Gespräch mit einem unserer YouAreFired.de-Mitarbeiter, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und wir erläutern Ihnen gerne unsere weiteren Vorteile für Sie.
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