Aufhebungsvertrag

Ihr Arbeitgeber hat einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen? 

Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen? Dann müssen Sie diesen gründlich prüfen! Ein Aufhebungsvertrag kann u.a. zu einer ALG-I Sperre führen.

 

Führt ein Aufhebungsvertrag immer zu einer ALG-I Sperre?

Bei einer Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages kann die Arbeitsagentur eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I verhängen. Die Sperrzeit dauert in der Regel bis zu zwölf Wochen, kann jedoch auch länger dauern. Im Zweifel so lange, dass der Arbeitslosengeldanspruch um ein Viertel der gesamten Anspruchsdauer gekürzt wird. Aufhebungsverträge können auch solche Ausfallzeiten auffangen!

 

Steht Ihnen eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag zu?

Ein Aufhebungsvertrag begründet keine Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung. Auch besteht dann kein Kündigungsschutz, da ein Aufhebungsvertrag „freiwillig“ abgeschlossen wird. Jedoch Sind Mitarbeiter*innen die seit vielen Jahren im Betrieb sind und ggf. Kinder haben nur schwer aus betriebsbedingten Gründen zu kündigen. Daher besteht für den Arbeitnehmer eine sehr gute Verhandlungsposition zu Vereinbarung einer Abfindung.

 

Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgeschlagen oder denken Sie über einen solchen nach?
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